Fragen und Antworten zum Thema Stromausfall

Ist im Falle eines regionalen Stromausfalls die Wasserversorgung bei mir eigentlich gewährleistet?

Hier muss man sehr genau bei Aussagen differenzieren, da unsere Wasserinfrastruktur sehr vielfältig gestaltet ist.

Unser Wasserwerk verfügt über keine entsprechenden Notstromanlagen, um den Betrieb während eines Stromausfalls für einen längeren Zeitraum aufrechterhalten zu können. Allerdings können wir bei längeren Notlagen auf die Unterstützung der Stadtwerke, TEN, Feuerwehr und THW hoffen.

Unser Wassernetz ist nicht autark, sondern an das Netz des WbV Osnabrück Süd angeschlossen und so weit dieser noch liefern kann, können wir ebenfalls auf dieses Wasser zurückgreifen.

Des Weiteren verfügt unser Wasserbeschaffungsverband über einen Hochbehälter im Wasserverteilungsnetz, der als permanenter Wasserspeicher dient. Fällt der Strom aus, kann dieser zwar nicht weiter befüllt werden, er versorgt das Verbandsgebiet aber über einen gewissen Zeitraum mit Frischwasser.

Heißt das, ich kann auf alle Fälle noch mindestens einige Stunden Wasser aus meinem Wasserhahn entnehmen?

Wie lange noch Trinkwasser im Netz bei einem Stromausfall zur Verfügung steht, ist sehr verschieden und hängt von vielen Faktoren ab. Daher können wir das pauschal für alle Verbandsmitglieder nicht garantieren.

Ein Teil des Versorgungsgebietes wird z. B. über eine sogenannte Druckerhöhungsanlage mit Wasser versorgt. Das sind elektrisch betriebene Pumpen, die zum Einsatz kommen, wenn der Wasserdruck im Rohrnetz nicht reicht, um höher gelegene Verbandsteile oder Stockwerke mit Trinkwasser zu versorgen.

Bei einem Stromausfall fallen auch die Druckerhöhungsanlagen zunächst aus. Dieser Anlagenteil unserer Wasserversorgung kann nicht vollständig mit stationären Notstromaggregaten ausgestattet werden, es ist daher damit zu rechnen, dass im Falle eines Falles solche Anlagen der Wasserversorgung – insbesondere aber private Druckerhöhungsanlagen in Gebäuden – für die Zeit des Stromausfalles ausfallen.

Was passiert in der Zeit des Stromausfalls mit dem Abwasser?

Auch der Bereich Abwasser wäre von einem Stromausfall sehr stark betroffen. Für Kläranlagen ist die Situation mit der von Wasserwerken vergleichbar; mittels Notstromversorgung kann zumindest ein Notbetrieb aufrecht gehalten werden. Fließt das Abwasser im freien Gefälle zur Kläranlage, gibt es zunächst keine Probleme.

Im Regelfall sind aber Pumpwerke im Entsorgungsgebiet vorhanden und erforderlich, um das in der Fläche gesammelte Abwasser zur Kläranlage zu leiten. Einige Regionen werden sogar mittels Überdruck- oder Unterdruckentwässerungssystemen entwässert. Hier ist es oft nicht möglich, jede einzelne Pumpstation mit Notstromaggregaten auszustatten.

Die personellen und technischen Gegebenheiten schränken den Betrieb der technischen Anlagen in der Fläche schnell stark ein. Das in das System eingebrachte Abwasser kann dann nicht mehr umfänglich zur Kläranlage transportiert werden. Die Systeme füllen sich und wenn das Speichervermögen erschöpft ist, kommt es zum Rückstau bis zur sog. „Rückstauebene“.

Dies ist im Regelfall die Straßenoberkante vor Ihrem Haus. Hier ist die Funktionstüchtigkeit Ihrer individuellen Rück- stausicherung von elementarer Wichtigkeit.

Generelle Hinweise zum Abwasser:

Reduzieren Sie bei Stromausfall Ihren Abwasseranfall auf ein Minimum, dann kann das Speichervolumen im Kanalnetz für längere Zeit ausreichen.
Waschwasser kann z. B. noch ein zweites Mal für die Toilettenspülung genutzt werden.
Bedenken Sie bitte: Ein flächendeckender langanhaltender Stromausfall wäre eine Notlage, die für fast alle in Deutschland noch nicht vorgekommen ist. Die Betreiber der kritischen Infrastrukturen tun alles fachlich vertretbare, um eine derartige Notlage zu verhindern. Tritt eine solche Situation dennoch ein, werden sie alles Mögliche tun, um die Folgen für Mensch, Tier und Umwelt zu mindern und um die Notlage schnellstmöglich zu beenden. Haben Sie Verständnis für unsere Arbeit als Wasserversorger und unterstützen Sie die Mitarbeitenden in solchen Situationen.

Was ist, wenn die Wasserversorgung dennoch ausfällt bzw. im Zuge eines langanhaltenden Stromausfalls nicht aufrecht gehalten werden?

Fällt die öffentliche leitungsgebundene Wasserversorgung aus, ist die Kommune im Rahmen der Daseinsvorsorge in der Pflicht.

Im Katastrophen- oder Verteidigungsfall würde die Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) erfolgen.

Betreiben Sie aktive Vorbereitung (Vorräte) und informieren Sie sich entsprechend bei Ihrer Kommune oder fragen Sie uns direkt.

Tauschen Sie sich im Falle eines längeren Stromausfalles mit Ihren Nachbarn aus. Informieren Sie auch ältere Mitbürger und denken Sie auch an unseren ausländischen Mitbürgern.

Wenn, nach so einem extremen Fall, die Stromversorgung wieder stabil hergestellt werden konnte, wird es erhebliche Anstrengungen aller Versorgungsunternehmen bedürfen und Zeit in Anspruch nehmen, bis die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung wieder in der gewohnten Form zur Verfügung stehen.

Im Falle von Versorgungsausfällen informieren Sie sich (z. B. Radio, Durchsagen) – und beachten Sie die Hinweise und Vorgaben der örtlichen Behörden und ggf. unseres Wasserbeschaffungsverbandes.

Generelle Hinweise zum Trinkwasser:

Bevorraten Sie sich bereits im Vorfeld mit ausreichend abgepacktem, haltbarem Wasser oder Mineralwasser – und tauschen Sie es bei Ablauf der Haltbarkeit aus.

Als Faustregel gilt: mindestens 2 Liter Wasser pro Person und Tag für einen Zeitraum von 7 Tagen für Ernährungszwecke. Bedenken Sie hierbei Ihre individuelle Situation (Pflegbedürftige, Kleinkinder/Säuglinge, …) und vergessen Sie auch Ihre Haustiere nicht.

Wenn erst im Akutfall Wasser selbst abgefüllt wird, kann dieses Wasser möglicherweise nicht mehr zur Verfügung stehen.
Gehen Sie im Zuge eines Stromausfalls besonders sparsam mit Wasser um. So können die vorhandenen Reserven der Wasserversorgung am besten gestreckt werden, um möglichst viele Menschen noch versorgen zu können.