Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenzen, sind die entstandenen Kosten (Kosten des Zählerwechsels, Prüfgebühr nach Eichkostenordnung sowie sämtliche Auslagen) vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Werden die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen verlassen, sodass die Messung tatsächlich nicht korrekt war, trägt der Wasserbeschaffungsverband Hagener Straße die Kosten der Befundprüfung.
Das entsprechende Preisblatt finden Sie hier: